Online Kolumne: Zwischen Par und Paragraf – Folge 2

Juristische Abschläge mit Haltung, Humor und Hund

Abschlag ins Ungewisse – Wer zahlt den Schaden?

Neulich auf Bahn 6. Alles scheint friedlich. Die Sonne steht tief, Lexi sitzt aufmerksam neben meinem Bag, und ich habe gerade ein Par gespielt. Doch dann – ein lauter Knall. Kein Donnerschlag, sondern das scheppernde Ergebnis eines überambitionierten Drives: Ein Golfball, ein Autodach, ein verdutzter aber zum Glück unverletzter Autofahrer auf der Landstraße – direkt hinter dem Green.

Was ist passiert?

Die Bahn misst keine 100 Meter. Und trotzdem greift der Flight hinter uns beherzt zum Driver. Der Ball fliegt schön – und deutlich über Ziel hinaus. Ziel ist eigentlich das Green, nicht der Verkehrsteilnehmer in Richtung Süden.

Mein Flight-Partner dreht sich zu mir um, hebt die Augenbraue und fragt trocken: „Und wer haftet jetzt eigentlich für sowas?“

Wie sagt der Jurist: Es kommt darauf an. Aber klar ist, wer beim Abschlag andere gefährdet, haftet – insbesondere dann, wenn der Schaden bei sorgfältiger Schlägerwahl vermeidbar und erkennbar gewesen wäre.

In einer älteren Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Az. 20 S 132/14) heißt es sinngemäß, ein Golfer dürfe den Ball nur dann schlagen, wenn er im Rahmen seiner Möglichkeiten in der Lage ist, Richtung und Entfernung so zu kontrollieren, dass niemand zu Schaden kommt.

Das klingt erstmal sportlich fair – heißt aber auch: Wer ahnt, dass er mit dem Driver auf einer 100-Meter-Bahn eher den Verkehr gefährdet als das Green trifft, sollte den Schläger besser im Bag lassen. Ob das im Einzelfall schon grobe Fahrlässigkeit ist, hängt von den Umständen ab – die Gerichte prüfen hier genau, ob das Risiko wirklich vorhersehbar und vermeidbar war.

Und wie steht’s um die Versicherung?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt bei typischen Golf-Unfällen oft – aber nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Wer also sehenden Auges auf eine gefährliche Konstellation abschlägt, steht womöglich ohne Versicherungsschutz da.

Spezielle Golf-Haftpflichtversicherungen zeigen sich in solchen Fällen meist großzügiger – für alle, die öfter mal ambitionierter spielen, als sie eigentlich sollten.

Mein Tipp:

Lieber einen kürzeren Abschlag riskieren, als ein längeres Gerichtsverfahren im Nachgang – spätestens beim Personenschaden ist der Spaß sonst endgültig vorbei.

Fair Play endet nicht am Green. Und wer bis zur Landstraße mitdenkt, spielt nicht nur besseres Golf, sondern steht damit auch für den sympathischeren Sport.

Autorin: Nina Green

Ähnliche Beiträge

,

Die Golf-Etikette: Miteinander zum schönen Spiel!

Die Golf-Etikette ist Teil eines jeden Platzreifekurses – doch wie präsent sind uns ihre Regeln...
,

Online Kolumne: Zwischen Par und Paragraf – Folge 1

Juristische Abschläge mit Haltung, Humor & Hund. Folge 1 unserer Kolumne beschäftigt sich mit "feuchtem...
,

Jagd auf den goldenen Ball – Trainiere & Gewinne!

Der Oktober wird besonders spannend für alle Golf-Fans! Neben der perfekten Gelegenheit, auf der Driving...